Intime Bilder von Ex-Freund(in) müssen gelöscht werden

Dieses Thema im Forum "Tech News" wurde erstellt von Carla Columna, 27. Mai 2014 .

  1. 27. Mai 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Nach dem Ende einer Beziehung müssen alle intimen Fotos der Ex-Partner gelöscht werden, also auch unveröffentlichte. Ein IT-Anwalt hält das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz allerdings für fragwürdig.

    Die Klage auf vollständige Löschung aller Aufnahmen der Frau wurde jedoch vom Gericht abgewiesen. Der Anspruch auf Löschung sei nur bei intimen und damit Persönlichkeitsrechts betreffenden digitalen Fotografien und Videoaufnahmen gerechtfertigt.

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    Auch nach Einwilligung der Nutzung von Aufnahmen kann das Einverständnis widerrufen werden. Bei intimen Aufnahmen sei die Einwilligung zeitlich auf die Dauer der Beziehung beschränkt.

    Der Fachanwalt für IT- Recht Thomas Stadler kritisiert, dass einmal rechtmäßig Anfertite Fotos oder Filme nicht nachträglich zu einer rechtswidrigen Verletzungshandlung werden dürfen. Ob sich ein Löschungsanspruch in diesen Fällen tatsächlich aus dem allgemeinen Unterlassungsanspruch ableiten lassen, hält Stadler für zweifelhaft.

    Quelle: Golem/Selfies-Löschen, Bild: Wikipedia/Aktfoto
     
  2. 27. Mai 2014
    AW: Artikel: Intime Bilder von Ex-Freund(in) müssen gelöscht werden

    Absoluter Humbug dieses Urteil. Erstens seh ich das wie Thomas Stadler , zweitens lässt es sich in der Praxis wohl kaum zuverlässig nachvollziehen ob nach dem Beziehungsaus alle Kopien von intimen Bildern gelöscht/vernichtet wurden. So etwas gehört zu den Dingen, die man (oder vor allem Frau...) sich lieber vorher überlegt.
     
  3. 28. Mai 2014
    eben
    es gibt tausend Möglichkeiten die Bilder trotzdem zu behalten...
    man sollte die Bilder zwar dann nich einfach auf der System-HDD oder irgendwo im google-Drive speichern, aber man findet schon Wege, dass "wer auch immer" die Bilder nicht findet

    vorallem, wie wollen die das durchsetzen?
    jedes Mal nach einem Beziehungsaus kommen welche von der Pozilei vorbei und durchensuchen den PC, das Smartphone und die komplette Wohnung, ob nicht noch IRGENDWO ein "intimes Bild" rumliegt?? *lol*
     
  4. 29. Mai 2014
    Hallo,

    Zumindst darfst Dir diese Ansehen . Diese Öffentlich Zeigen oder diese
    irgend wo Veröffentlichen ist nicht Erlaubt (Persönlichkeitsrecht )

    Oder würdet ihr über Fotos von euch Glücklich sein.
    Ob Nackend , beim Poppen,oder irrgend welche Spielchen mit
    Dingen die der Ex gehören oder gehörten

    Heute schaut doch jeder Arbeitgeber im Net, was sein Personal so macht schreibt. Damit sich ein Bild machen können. Und der eine und andere
    Drukmittel bekommt für seine Spielchen.

    Wer Bilder von Personen ins Netz stellt,wofür keine Erlaubnis hat ,kann werden.Es geht nicht um bestehnde Rechtsprechungen.

    Erst mal muss die Persnn Nachweisen ob es eine Erlaubnis hat oder gbt.
    Zudem solte man schon mit der Person Reden,die betroffen ist.

    Mag ja sein das Fachanwalt für IT- Recht Thomas Stadler mit diesem
    Uteil so nicht zufieden ist.Ich find es schon,das jemand eine Erlaubnis gab und sie jeder Zeit diese zurück nehmen kann.

    as heisst die Person die Fotografiert wurde,hat das Recht zu bestimmen was mit diesen Fotos geschiet.Man muss natürlich die Kosten der Fotos tragen
    Für mich nur Blödsin,das man veruscht mit Urteilen betimmte Regeln ausser
    Kraft zu setzen.

    Genrell,solte man alle ! Fotos an die EX auhändigen,ob jetzt Intim oder nicht .
    So auch andersrum.

    ich sgs mal so,will der Anwalt Wichsfotos,dann soler sich welche kaufen ;-)
     
  5. 15. Juni 2014
    Is doch aber meistens so, daß im Moment der Verliebtheit die Köpfe ausgeschaltet sind ...
    nicht umsonst heißt und hieß es bei uns "Liebe macht Blind", deine Augen sehen zwar aber der Verstand ist auf Urlaub. Nach den ersten Wogen, wenn man sich dann näher kennelernt, kommt meist dabei raus,
    daß man zwar Sexuell Kompatibel war, aber die Lebensziele doch dermaßen unterschiedlich sind, daß eine Einigung nicht möglich ist.
    Also erfolgt die Trennung und diese sollte dann auch ein Schlußstrich sein, heisst: bewahr dir die schönen Erinnerungen und gib alles raus bzw. Lösche, was deinem Ex-Partner schaden könnte.
    Ansonsten könnte man DIR sehr leicht Böswilligkeit unterstellen und bei aller Liebe, darfst du nicht vergessen, daß auch professionelle Leute Unterwegs sind, die es gezielt darauf anlegen ...

    Aus dieser Überlegung heraus finde ich das Urteil schon gut durchdacht.
    Weiterhin, wenn du es ehrlich mit Ihr/Ihm gemeint hast, sollte das sowieso kein Thema sein.

    Von daher unterstelle ich mal den Contra-gebern hier, daß Ihnen das mit der Liebe nicht so geläufig ist !
     
  6. Video Script

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