#1 1. Mai 2014 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2017 Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte im Namen der Urheber vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft will eine rückwirkende Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Mittwoch, ob Computerhersteller für Drucker und Computer nachträglich eine Gebühr entrichten müssen. Seit 2008 gilt eine solche Vergütung und ist im Kaufpreis enthalten. Die VG Wort vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten. + Multi-Zitat Zitieren